Lex publica – Gesetz und Recht in der römischen Republik

von Alexandra Walterskirchen
„Lex publica – Gesetz und Recht in der römischen Republik“
von Jochen Bleicken

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Das Buch „Lex publica – Gesetz und Recht in der römischen Republik“ des verstorbenen Althistorikers Jochen Bleicken (1926-2005) ist eine wahre Perle auf dem Gebiet der römischen Verfassungs- und Sozialgeschichte der römischen Republik. Leider ist das Buch kaum mehr im Handel erhältlich – auch nicht in Antiquariaten -, so dass ein Nachdruck beim De Gruyter Verlag die einzige Möglichkeit ist, dieses kostbare Werk zu erhalten. Die Anschaffung lohnt sich aber, denn Jochen Bleicken ist es in seinem über 500-seitigen Buch gelungen, die bisher umfassendste Darstellung von Recht, Gesetzen und Verfassung der frühen römischen Republik (über die wir sehr wenig wissen) und späten römischen Republik (welche geschichtlich besser überliefert ist) zu geben. Das Buch wird damit zum wichtigen Nachschlagewerk von Historikern, Studenten, Geschichtsinteressierten und Laien. Es hilft, das Staats- und Gesellschaftswesen der römischen Republik mit seinen komplexen Zusammenhängen besser zu verstehen und sich seiner Stärken und Schwächen bewusst zu werden.

Besonders bedeutsam ist der erste Teil des Buches, in welchem sich Jochen Bleicken einer sehr interessanten und ausführlichen Kritik an der Staatsrechtslehre von Theodor Mommsen widmet. Seine Kritik wirft die Frage auf, warum Mommsens Werk „Römische Geschichte“ heute noch als unumstößliches Grundlagenwissen betrachtet und gelehrt wird, obwohl dieser mit seiner Auffassung einer einseitig rechtspositivistischen Staatsauffassung (die der Staatsrechtslehre des 19. Jahrhunderts entsprach) falsch lag. Ein Staat kann, so Jochen Bleicken, nicht allein in seinem Staatsrecht erschöpfend dargestellt werden, ebenso spielen auch die soziologischen Hintergründe, die Ökonomie und die Wesenszüge der Politik eine Rolle. Für Mommsen sind diese Bereiche aber nicht existent. Die Begriffe „auctoritas“ und „clientela“ haben innerhalb des Mommsenschen Systems keine Funktion. Nicht nur sein System, sondern gerade auch sein Rechtscharakter rufen den Eindruck von Starrheit und Unbeweglichkeit des ganzen Apparats hervor. Sowohl die Institutionen wie auch die unter ihnen stehenden Rechtsbegriffe wie Amtsgewalt und Kollegialität, werden von Mommsen in Institutionen und Rechtsdefinitionen versachlicht und das staatliche Leben, d.h. die Aktion, spielt nur eine untergeordnete Rolle.

Für Mommsens Staatsrecht-ist – wie für jede rechtspositivistische Staatslehre -, zunächst der Rechtsbegriff da – der Personenwille tritt erst sekundär hinzu. Dabei wird das Naturrecht übergangen, auf dem das positive Recht gegründet ist. Eine Verfassungstheorie ohne Naturrecht ist einseitig und unvollkommen. So zeigt Jochen Bleicken auf, dass die rechtspositivistische Staatsanschauung Mommsens nur eine mögliche Denkungsart ist, die die Römer selbst von ihrer „res publica“ hatten, und damit nur ein Stück römischer Wirklichkeit wiedergibt, aber nicht das ganze Bild.

In den folgenden Untersuchungen seines Buches widmet sich Jochen Bleicken zuerst dem Begriff des „lex“ und seiner antiken und modernen Interpretation. Anschließend wird die Entwicklung des Volksbeschlusses bis zum Ausgang des Ständekampfes beschrieben. Der vierte Teil ist ein äußerst informativer, systematischer Überblick über die Materie der Gesetze vom dritten Jahrhundert bis zum Ausgang der Republik. Darin werden das situationsgebundene Gesetz, u.a. Vertragsschluss, Kriegserklärung, Friedensschluss, Verteilung von Ackerland, Bürgerrechtsverleihung, sowie das normative Gesetz, u.a. Privatrecht und Privatprozessrecht, Strafrecht und Strafprozessrecht, Finanzrecht, Verfahren und Kompetenz des Senats, Triumphrecht vorgestellt.

Der fünfte Teil seines Buches nimmt den größten Teil der Analyse des Autors ein und widmet sich den Gesetzen der hohen und späten Republik. Es werden folgende Themen untersucht und erläutert: Form und Inhalt des Gesetzes, Willensträger des Gesetzes (Volk, Magistrat und Senat), Funktion des Gesetzes (Staat und Gesetzesrecht) u.a. ius und mos (maiorum), der frühen, hohen und späten Republik. Eingehend wird auch die Krise des Gesetzesgedankens in der späten Republik betrachtet und deren Übergang zum Principat.

Mein Fazit: Ein äußerst wertvolles Grundlagenwerk über die Geschichte und das Recht der römischen Republik, das zum Nachdenken anregt und in keiner historischen Bibliothek fehlen sollte. Dank des anhängenden Personen- und Sachregisters kann gezielt nach bestimmten Themen gesucht und der historische Kontext besser verstanden werden. Die Auswahl der Quellenangaben der behandelten Stellen regen zudem zu weiteren Studien in den antiken Originaltexten an. Sehr empfehlenswert.

De Gruyter Verlag
Veröffentlicht: 1.5.1975
Gebunden, 527 Seiten
Sprache: Deutsch
ISBN 978-3-11-004584-0

189,95 Euro

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